Für welche Märkte wir Standplätze vergeben
Wir sind kein Marktportal und keine Vermittlung: Für die unten genannten Märkte nehmen wir im Auftrag der Veranstalter die Bewerbungen entgegen, teilen die Standflächen zu und betreuen Sie von der Zusage bis zum Abbau. Sie haben damit einen Ansprechpartner statt einer Behördenkette.
- 7.–8. Nov. 2026
- Martinimarkt Recklinghausen-Suderwich – traditioneller vorweihnachtlicher Markt mit Martinsumzug
- 27.–29. Nov. 2026
- Weihnachtszauber Herdecke – Weihnachtsmarkt in der Altstadt am 1. Adventswochenende
- Herbst 2027
- Seefest am Marler Stern – Kreativmarkt mit Stadtfestcharakter, Termin noch offen
Wer sich bewerben kann
Wir vergeben Standplätze an gewerbliche Anbieter und Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker. Typische Warengruppen auf unseren Märkten sind:
- Handwerk und Kunsthandwerk – Glas, Holz, Keramik, Textil
- Schmuck, Kleidung und Accessoires
- Bäuerliche und regionale Lebensmittel
- Imbiss, Backwaren und Getränke
- Weihnachtliche Dekoration
Weil wir auf eine ausgewogene Zusammenstellung achten, ist die Zahl der Stände je Warengruppe begrenzt. Eine frühzeitige Bewerbung erhöht Ihre Chancen spürbar.
Standgebühren
Die Standmiete wird pro Tag und laufendem Meter Standfront berechnet. Ein Stand mit 3 Metern Front kostet an zwei Markttagen also das Sechsfache des Meterpreises.
| Warengruppe | Je Tag und laufendem Meter |
|---|---|
| Kunsthandwerk | 15,00 € |
| Handel mit Neuware | 20,00 € |
| Gastronomie, Info-Stände, Promotion | auf Anfrage |
Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Stromanschluss wird gesondert berechnet; die Kosten unterscheiden sich je nach Markt. Geben Sie Ihren Bedarf bei der Anmeldung an, dann nennen wir ihn Ihnen mit der Zusage.
So läuft die Bewerbung ab
- Anmeldung ausfüllen. Veranstaltung, Standgröße, Warengruppe und eine Kurzbeschreibung Ihres Angebots – das Formular dauert wenige Minuten.
- Wir prüfen die Bewerbung. Wir achten auf eine ausgewogene Zusammenstellung des Marktes, damit sich die Stände nicht gegenseitig Konkurrenz machen.
- Zusage und Gebührenübersicht. Sie erhalten die Bestätigung mit Standplatz, Standmiete und Aufbauzeiten.
- Zahlung und Aufbau. Die Standmiete ist spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen. Die genauen Aufbauzeiten nennen wir Ihnen mit der Zusage.
Was Sie am Markttag mitbringen
- mindestens 50 Meter Verlängerungskabel, Kabeltrommeln vollständig abgerollt
- eigene Abdeckmaterialien für die Kabelführung, zum Beispiel Gummimatten
- ein gut sichtbares Namens- bzw. Firmenschild – bei Lebensmitteln nach § 9 LMIV verpflichtend
- ausreichende Standbeleuchtung, gerade in den Wintermonaten
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung auf Verlangen
Die vollständigen Bedingungen stehen in unseren AGB für Standbetreiber.
Häufige Fragen von Ausstellern
Wie bekomme ich einen Standplatz?
Über das Online-Anmeldeformular auf dieser Website. Sie geben Veranstaltung, Standgröße, Warengruppe und eine Kurzbeschreibung Ihres Angebots an. Wir prüfen die Bewerbung und melden uns mit Zusage und Gebührenübersicht. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht – die Zuteilung der Fläche nehmen wir vor.
Was kostet ein Stand auf dem Markt?
Die Standmiete wird pro Tag und laufendem Meter Standfront berechnet: 15,00 € für Kunsthandwerk und 20,00 € für Handel mit Neuware, jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Gastronomie, Info-Stände und Promotion erstellen wir ein Angebot auf Anfrage. Der Stromanschluss wird gesondert berechnet und unterscheidet sich je nach Markt. Die Standmiete ist spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen.
Kann jeder auf dem Markt verkaufen?
Nein. Wir stellen das Sortiment bewusst so zusammen, dass sich die Stände ergänzen. Verkauft werden darf ausschließlich das vertraglich vereinbarte Warensortiment. Vorausgesetzt werden außerdem eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung und – beim Verkauf von Lebensmitteln oder Getränken – die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften.
Was muss ich als Aussteller mitbringen?
Mindestens 50 Meter Verlängerungskabel und eigene Abdeckmaterialien, damit keine Stolperfallen entstehen; Kabeltrommeln sind vollständig abzurollen. Dazu ein gut sichtbares Namens- bzw. Firmenschild – bei Lebensmittelständen nach § 9 LMIV verpflichtend – und bei Dunkelheit eine ausreichende Standbeleuchtung.
Gibt es einen Stromanschluss?
Ja, wahlweise 230 V oder 380 V (Drehstrom). Den Bedarf geben Sie direkt bei der Anmeldung an, damit wir die Fläche entsprechend einplanen können.
Welche Standgrößen gibt es?
Standard ist 3 × 2 Meter, darüber hinaus sind 4 × 2, 5 × 2 und 6 × 2 Meter möglich. Sondermaße stimmen wir im Einzelfall ab – geben Sie den Wunsch im Kommentarfeld der Anmeldung an.